Elternmitwirkung in den Elternvertretungen von Rheinland-Pfalz

 

Wer sich in der Elternvertretung engagiert, übt ein öffentliches Ehrenamt aus und hat so die Möglichkeit, Schule vor Ort gemeinsam mit allen Beteiligten zu gestalten. Es bietet sich die Chance, Bewährtes zu pflegen und gute Ansätze weiterzuführen, aber auch Verbesserungsvorschläge einzubringen. Im Sinne der Kinder und Jugendlichen können Eltern gemeinsam mit der Schule dazu beitragen, dass die Schule sich zukunftsorientiert weiterentwickelt.

Die Aufgaben der Elternvertretungen sind vielfältig. Hier erhalten neue Mitglieder der Elternvertretung einen Überblick, der allerdings noch örtlich ausgeweitet werden darf und ist auch für langjährig engagierte Elternvertreter lesenswert und inspirativ.

 

Elternfortbildung

Vorangestellt seien die Elternfortbildungen: Das Pädagogische Landesinstitut führt im Auftrag des Bildungsministeriums regionale und überregionale Veranstaltungen, neuerdings auch im digitalen Format, durch.

Regionale Angebote zu drei Themenschwerpunkten

Zur Stärkung der Rechte der Eltern, der Kommunikation und Kooperation in und mit Schule werden jedes Jahr an verschiedenen Standorten ganztägige Fortbildungen zu folgenden Themenblöcken angeboten:

  • Block 1: Rechte und Pflichten von Eltern und Elternvertretungen

  • Block 2: Kommunikation und Gesprächsführung

  • Block 3: Moderation – Lebendige Gestaltung von Elternabenden

Nähre Informationen (auch zum Elternfachtag, finanzieller Unterstützung) finden Sie hierzu unter: https://eltern.bildung-rp.de/ bzw. zukünftig über Videoschaltung durch den bundesweiten inklusiven Bidungsverein Z-EhE https://www.z-ehe.de der unabhängig von Landesbehörden informiert.

Darüber hinaus bietet der LEB ergänzend via BBB Elternsprechtage zu obigen Themen und weiteren aktuellen an. Hier können Sie sich insbesondere mit erfahrenen Mitgliedern der Elternvertretung austauschen, Ihre Fragen zur Elternarbeit in der Elternvertretung stellen und einen Einblick in das Ehrenamt durch Personen im Ehrenamt erhalten.

Hierzu finden im November 2023 vier sehr nachgefragte Infoveranstaltungen mit über 180 angefragten Teilnehmern statt.

 

Elternarbeit in der Elternvertretung an der Schule (Klassenebene & Schulebene)

In der Klassenelternversammlung (KEV), die aus den Eltern einer Klasse besteht, kommen die Eltern mindestens zweimal im Jahr zusammen (an berufsbildenden Schulen mindestens einmal pro Jahr). Ziel ist es hierbei, - beratend und unterstützend mit den Klassen- und Fachlehrkräften zusammenzuarbeiten. Bildungs- und Erziehungsfragen sowie alle anderen bildungs- und klassenbezogenen Themen sind hier relevant.

In der KEV wählen die Eltern auch eine Klassenelternsprecherin (KES) oder einen Klassenelternsprecher (KES) sowie deren Vertretung für eine Amtszeit von einem oder zwei Jahren. Nur zur Wahlveranstaltung - lädt die Klassenleitung (KL) ein.

Zu allen anderen weiteren Klassenelternversammlungen werden von den KES eingeladen. Geplant und moderiert werden diese ebenfalls von den KES, sowie eingeladen.

 

Zu den Aufgaben und Pflichten der KES gehören:

  • Erfassung seiner Daten im Elterninformationsportal des Landes RLP.

  • Einladung zur KEV; in Absprache mit der Klassenleitung/KL (zweimal im Jahr) und

    • Erstellen der Themenliste (Tagesordnungspunkte/TOPs)

    • Aufnahme weiterer Themen von der KL

  • erstellen der Themenliste (TOPs), und Aufnahme weiterer Themen von der KL. Beistand auf Wunsch der Eltern für eine anstehende Klassenkonferenz oder einen Austausch mit der KL/Fachlehrkräfte.

  • eingehende Elterninformationen des LEBs und des REBs über das EIP (- über einen angelegten Klassenmailverteiler) – an alle Eltern der Klasse weiterzuleiten.

  • das Erstellen einer Unterschriftenliste mit einem freiwilligen Erfassen der Mailadressen der Klassenelternschaft beim Wahlabend

  • Beim Wahlabend eine Teilnehmerliste mit Mailadressen der Klassenelternschaft herum zu reichen. Leitung und Moderation der KEV.

  • Durchführung der Beschlüsse der KEV.

  • Regelmäßige Information der seine Klasseneltern zu informieren und& mögliche Befragungen zur Verbesserung der Situation in der Klasse z tätigen.

  • Teilnahme an Klassen- & Stufenkonferenzen – sowie Stufentreffen des SEBs.

  • Vertretung der KEV gegenüber der Klassenleitung & den Lehrkräften der Klasse.

  • Teilnahme an Klassenkonferenzen mit dem Ziel - unnötige vermeidbare Ordnungsmaßnahmen

zu verhindern bzw. passende Maßnahmen für das Fehlverhalten der Schüler Kinder & Jugendlichen zu finden und & der Kassenkonferenz mitzuteilen.

Der Schulelternbeirat (SEB) setzt sich zusammen aus den gewählten ordentlichen Mitgliedern, wobei es keinen 1. oder 2. SEB gibt – eine solche Bezeichnung ist irreführend. Die jeweiligen stellvertretenden SEB-Mitglieder – rücken stimmenbezogen - nach Ausfall ordentlicher SEB-Mitglieder – nach. Sie, dürfen – allerdings ohne Stimmrecht &, sofern sie eingeladen wurden – an der SEB-Sitzung teilnehmen und mitdiskutieren.

Die ordentlichen SEB-Mitglieder wählen dann den Schulelternsprecher (es gibt nur einen Sprecher/in) oder die Schulelternsprecherin und deren Vertretung für zwei Jahre.

 

Zur Arbeitsweise, Aufgaben & Pflichten des SEBs:

  • Zu den primären Aufgaben des SEBs gehört die Vertretung der Eltern gegenüber der Schule, den Eltern der Schule & der Öffentlichkeit. Der SEB soll die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule fördern und mitgestalten. Angelegenheiten die nicht auf der Schulebene geklärt werden – sollen schnellstmöglich an den zuständigen Regionalelternbeirat (REB) gemeldet werden.

  • Mitglieder des REBs oder LEBs können an den SEB-Sitzungen teilnehmen. Das Schulgesetz sieht drei Formen der Mitwirkung vor:

  • Anhören (Stellungnahme des SEBs)

  • Benehmen (Austausch von Argumenten; Entscheidung durch die Schulleitung)

  • Zustimmung (gemeinsame Entscheidung von SEB & Schulleitung)

  • Die Schulleitung wiederum ist verpflichtet, den SEB über alle Angelegenheiten zu informieren, die für das Schulleben bedeutsam sind & auf Bezugsquellen für Gesetzes- & Verordnungstexte hinzuweisen

  • Der SEB gibt – über einen Elternbrief oder die Homepage – Teile aus dem Sitzungsprotokoll, die – weder personenbezogene Daten und Namen enthalten dürfen und nicht der Verschwiegenheit im Ehrenamt unterliegen dürfen, an die Eltern weiter.

  • Die Schulelternsprecherin oder der Schulelternsprecher lädt nach Bedarf zu den Sitzungen des SEB in Terminabstimmung mit der Schulleitung ein (mindestens zwei Sitzungen pro Jahr, ratsam ist eine höhere Zahl). Die Tagesordnung wird mit der Schulleitung und den SEB-Mitgliedern abgesprochen, die Beiträge der Schulleitung werden eingefügt. Die Schulleitung kann allerdings keine Themen des SEBs ausschließen, die Moderation der SEB-Sitzung obliegt dem SEB-Sprecher oder der SEB-Sprecherin oder dessen Stellvertretern – eine Schriftführung ist vor Beginn festzulegen.

  • Beistandsleistung für Eltern, - die dies wünschen, damit unnötige Entgleisungen auf beiden Seiten – vermieden werden können (Mediation) –

  • geht in Richtung leichter Mediation.2 x im Jahr die Organisation der Stufentreffen in weiterführenden Schulen und in allen anderen Schulen 2 Treffen aller KES und deren Stellvertreter.

  • bei Problemen der Infrastruktur (bauliche, techn., Digitalausstattung, Sanierungsstau, Sanitärausstattung, Schülerbeförderung umgehend mit dem Schulträger ins Gespräch kommen – evtl. um Unterstützung beim zuständigen REB bitten.

  • gemeinsames Elternschreiben mit der Schulleitung & dem SEB verfassen & mittragen.

  • bei nicht lösbaren Problemen und Konflikten an der Schule den REB, wenn es die ADD betrifft, oder den LEB, wenn es die gesetzlichen Rahmenbedingungen berührt, einschalten.

Bei Problemen mit dem Schulträger angehen – wie Sanierungsstau, keine Digitalstruktur, überfüllte Schulbusse oder ÖPNV – Gemeinsame Elternschreiben mit Schulleitung und SEB verfassen du mittragen. Bei Nichtlösbaren Problemen an der Schule – den REB (alles was die ADD betrifft) oder den LEB (alles was die gesetzlichen Rahmenbedingungen angeht) einzuschalten.

 

Elternmitwirkung in Konferenzen und schulischen Gremien!

 

Schulausschuss:

  • Aufgaben ergeben sich aus dem Schulgesetz!

  • Teilnahme an Gesamtkonferenzen und Klassenkonferenzen.

  • bedeutsam wird sein sachgerechter Ausgleich bei Meinungsverschiedenheiten.

  • Mitglieder sind Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern im jeweils gleichen Verhältnis;. Schülersprecher oder Schülersprecherin sowie Elternsprecherin oder Elternsprecher sind kraft ihres Amtes geborene Mitglieder.

  • Die Schulleitung leitet den Schulausschuss und hat beratende Stimme.

 

Schulbuchausschuss:

  • Bei Neueinführung von Schulbüchern ist der Ausschuss zu hören

  • Mitglieder sind drei Lehrkräfte, drei Eltern & drei Schülerinnen und Schüler

 

Klassen-, Stufen- und Fachkonferenzen:

  • Hier werden Beschlüsse gefasst & dadurch das schulische Leben gestaltet

  • Eltern können als Mitglied des Schulausschusses oder als Klassenelternvertretung beratend teilnehmen.

 

Notenkonferenzen:

  • diese finden ohne Beteiligung der Eltern & der Schülerinnen und Schüler statt

  • Die Mitglieder des Schulausschusses sind zu Klassenkonferenzen stets einzuladen; – wurde dies versäumt, – kann der Beschluss der Klassenkonferenz über Ordnungsmaßnahmen – formell angefochten werden was keine Seltenheit ist.

 

Gesamtkonferenz:

  • Sie führt in Abstimmung mit der Schulleitung Entscheidungen herbei, die die schulische Arbeit bestimmen.

  • Mitglieder des Schulausschusses & weitere dazu bestimmte Elternvertretungen nehmen stimmberechtigt teil.

 

Schulträgerausschuss:

  • er berät Maßnahmen, die Schulgebäude & Ausstattung betreffen

  • ihm sollen auch an den Schulen des Schulträgers gewählte Mitglieder der Elternvertretung angehören.

 

Dienstbesprechungen:

  • dienen der Information zwischen Schulleitung & Kollegium, finden ohne Elternbeteiligung statt.

  • hier dürfen keine Beschlüsse gefasst werden, die Konferenzen vorbehalten sind.

 

Elternarbeit in der Elternvertretung auf regionaler Ebene im Regionalelternbeirat (REB)

Die Regionalelternbeiräte sind im Schulgesetz verankert (§ 43 SchulG) und der Schulbehörde (ADD) in Trier sowie den Außenstellen in Koblenz und Neustadt a. d. Weinstraße zugeordnet. In ihrer Zusammensetzung repräsentieren sie alle Schularten sowie die Anzahl der Schulen im Schulbezirk. Die Amtszeit der Regionalelternbeiräte dauert drei Jahre.

An den Sitzungen des REBs können Vertretungen der Schulbehörde und des LEBs teilnehmen. Der REB arbeitet ehrenamtlich.

 

Aufgaben des REBs

  • Der REB vertritt die Interessen der Eltern rheinland-pfälzischer Schülerinnen & Schüler in den jeweiligen Wahlbezirken gegenüber der Schulbehörde und ihren Außenstellen. Ein wichtiges Aufgabenfeld liegt in der Unterstützung und Koordination der Tätigkeit der Schulelternbeiräte. Beispielsweise berät er die Eltern in wesentlichen Fragen die Schule betreffend und informiert über die Entwicklungen in der Elternmitwirkung.

  • Da die Regionalelternsprecher und -Sprecherinnen geborene Mitglieder im LEB sind, werden die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den Schulelternbeiräten und dem LEB gewährleistet. Er unterrichtet den LEB über Probleme und Anliegen in diesem Gremium.

  • Ein weiteres Aufgabenfeld ergibt sich aus der Zusammenarbeit mit der Schulbehörde. Diese berät er in allgemeinen Fragen der Erziehung, sowie Fragen des Unterrichts und der Schulorganisation. Umgekehrt berät und unterstützt ihn die Schulbehörde bei der Erfüllung seiner Aufgaben.

  • Bei Änderungen der Schulbezirke für allgemeinbildende Schulen oder Änderungen der Einzugsbereiche stellt die Schulbehörde das Benehmen mit dem REB her. Dies gilt auch bei Neuerrichtungen von Schulen, Aufhebungen, Erweiterungen oder Einschränkungen, Errichtung von Ganztagsschulen, sofern diese Maßnahmen von regionaler Bedeutung sind.

  • Im Rahmen dieser Aufgabenfelder ist es sinnvoll, Kontakte zu Vertretungen der Wirtschaft, der Wissenschaft, der Schulträger, der Politik sowie mit dem Pädagogischen Landesinstitut, anderen Elternverbänden, Lehrerverbänden, Hochschulen, Medien und weiteren Partnern des öffentlichen Lebens zu pflegen, die Einfluss auf die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler nehmen können.

  • Beistandsleistungen auf Wunsch von Eltern und Elternvertretungen.

  • Organisieren von Treffen/Austauschveranstaltungen der SEBs der einzelnen Schularten.

  • REB-Basissitzungen in den Schulen

  • Regelmäßiger Austausch mit Schulträgern, Städtebund, Gemeindetag, Bürgermeister von Städten und Landräten.

  • Medienarbeit zielführend planen.

  • Zusammenarbeit mit IHK, HWK – anderen Kammern planen.

  • Zusammenarbeit mit Studien-Berufsorientierungsmessen suchen.

  • Aktuelles aufgreifen und bearbeiten – z.B.: Coronainfektionsproblematik, akut 2019-2022 oder Schulbusunfälle und vieles mehr!

 

Elternarbeit in der Elternvertretung auf Landesebene im Landeselternbeirat (LEB)

Der LEB ist die gesetzliche Vertretung der Eltern der rheinland-pfälzischen Schülerinnen und Schüler auf Landesebene. Er nimmt die Mitwirkungsrechte der Eltern wahr und berät das fachlich zuständige Ministerium in grundsätzlichen Fragen, die für das Schulwesen von allgemeiner Bedeutung sind (§ 45 SchulG). Seine Amtszeit dauert drei Jahre. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.

An den Sitzungen des LEBs können Vertretungen des BMs teilnehmen. Er hat eine Geschäftsställe, die seine Arbeit unterstützt und den Eltern als Ansprechpartnerin zur Verfügung steht.

Der Landeselternbeirat führt jährlich den Landeselterntag durch. Dort haben die Elternvertretungen und alle Interessierten die Gelegenheit, sich zu einem Schwerpunktthema zu informieren und auszutauschen.

 

Aufgaben des LEBs

  • Der LEB hat die Aufgabe, die Interessen der rheinland-pfälzischen Eltern in schulischen Fragen von allgemeiner Bedeutung gegenüber den Schulen, der Schulverwaltung und der Öffentlichkeit zu vertreten.

  • Er berät das fachlich zuständige Ministerium in grundsätzlichen Fragen, die für das Schulwesen von allgemeiner Bedeutung sind. Er kann dem Ministerium Anregungen und Empfehlungen geben sowie Vorschläge machen (§ 45 Abs. 3 SchulG). Ein Vetorecht steht dem LEB aufgrund seiner beratenden Funktion nicht zu. Er kann aber im Vorfeld geplanter Maßnahmen Wünsche, Forderungen und Vorbehalte aussprechen, die durchaus Gewicht haben, denn die Eltern sind eine starke Lobby im Land.

  • Für grundsätzliche Fragen, die für das Schulwesen von allgemeiner Bedeutung sind, hat der LEB Mitwirkungsrechte: Im Rahmen des jeweiligen Anhörungsverfahrens nimmt der LEB zu Gesetzentwürfen, Entwürfen von Verordnungen, Lehrplänen und weiteren Vorschriften des BMs Stellung.

  • Der LEB setzt sich dabei für bessere Unterrichts- und Lehrkräfteversorgung, für Schulentwicklung, Aktualisierung und Straffung der Bildungsinhalte, bessere Ausstattung und mehr Selbstständigkeit der Schulen sowie eine Weiterentwicklung der Zusammenarbeit von Schulelternsprecherinnen und -Sprechern und den Schulleitungen ein. Ein weiteres wichtiges Arbeitsfeld ist, der Bildungspolitik einen angemessenen Platz im Landeshaushalt zu sichern.

  • Regelmäßige Schulbesuche.

  • Enge Kontakte zur Landesschüler*innenvertretung des Landes und allen Lehrerverbänden knöpfen, festigen und aufrechterhalten.

Der LEB tritt auch bei schulpolitischen Veranstaltungen auf und pflegt u. a. den Dialog und die Zusammenarbeit mit dem Pädagogischen Landesinstitut, mit anderen Elternverbänden und Lehrkräftefortbildungsinstituten, mit Kirchen, Hochschulen, Wirtschaft, Medien und weiteren Partnern, die sich landesweit für Bildung und Erziehung der jungen Generation engagieren.

  • Beistandsleistung/Mediation auf Wunsch von Eltern und Elternvertretern.

  • Auf aktuelle Themen schnellstmöglich reagieren und aufgreifen – bearbeiten

  • z.B.: Coronainfektionsproblematik, usw.!

  • Neben Gesprächen mit dem BM – weitere Möglichkeiten suchen und finden den Elternwünschen Nachdruck zu verleihen.

 

Mitwirkung der Eltern mit nicht deutscher Herkunftssprache

In den jeweiligen Gremien ist festgelegt, wie viele Eltern mit nicht deutscher Herkunftssprache vertreten sein sollen oder gar müssen. Dem LEB sollen wenigstens zwei gewählte Elternvertretungen mit nicht deutscher Herkunftssprache angehören. Wird dieses Ziel bei der Wahl nicht erreicht, so benennt der LEB zwei Mitglieder dieser Gruppe als Vertretung mit allen Rechten und Pflichten im LEB.